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...weil Kinder das Wertvollste sind, das wir haben!

Da es in Bezug auf Krankheitsanzeichen der Kinder und Wiederzulassungen mit oder ohne Coronatests für manche Eltern noch Unklarheiten gibt, hier noch einmal die Auflistung des Staatsministeriums, was die aktuelle Lage zulässt:

  • Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
    • Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
    • verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
    • gelegentlichem Husten,
    • Halskratzen oder Räuspern,
    • kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).

Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.

  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
    • leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
    • das Kind nur leichte Symptome (siehe Liste oben) hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig;
    • das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.

Bitte bleiben Sie gesund!

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