Da es in Bezug auf Krankheitsanzeichen der Kinder und Wiederzulassungen mit oder ohne Coronatests für manche Eltern noch Unklarheiten gibt, hier noch einmal die Auflistung des Staatsministeriums, was die aktuelle Lage zulässt:
- Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
- Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
- verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
- gelegentlichem Husten,
- Halskratzen oder Räuspern,
- kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).
Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
- leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
- das Kind nur leichte Symptome (siehe Liste oben) hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig;
- das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.
Bitte bleiben Sie gesund!