Ab dem 1. Juli 2020 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Alle Kinder dürfen die Kindertagesstätte ab 1. Juli wieder besuchen. Die Kinder werden weiterhin in den festen Notbetreuungsgruppen betreut.
Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.