aktualisierter Auszug aus der Elterninfo des Bayrischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21.03.2020:
"(…) In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist.
Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und den Gesundheitsämtern auch den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen) (...)
Für die übrigen Bereiche der kritischen Infrastruktur bleibt es dabei, dass beide Elternteile in diesen Bereichen tätig sein müssen, bei Alleinerziehenden genügt auch weiterhin ein Elternteil. Für eine bessere Planbarkeit sollten sich Eltern, die nun am Montag erstmals eine Notbetreuung benötigen, möglichst früh mit ihrer Einrichtung oder Schule in Verbindung setzen.
Das komplette Informationsschreiben finden Sie unter folgendem Link: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200321_informationsblatt_fur_eltern_aktualisiert_clean.pdf