Da es in Bezug auf Krankheitsanzeichen der Kinder und Wiederzulassungen mit oder ohne Coronatests für manche Eltern noch Unklarheiten gibt, hier noch einmal die Auflistung des Staatsministeriums, was die aktuelle Lage zulässt:

  • Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
    • Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
    • verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
    • gelegentlichem Husten,
    • Halskratzen oder Räuspern,
    • kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).

Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.

  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
    • leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
    • das Kind nur leichte Symptome (siehe Liste oben) hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig;
    • das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.

Bitte bleiben Sie gesund!

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